Aufnahmeverfahren

u dem wir gesondert einladen werden.
Übergangsverfahren in die Jahrgangsstufe 7
Die Aufnahme in eine weiterführende allgemeinbildende Schule im Land Brandenburg erfolgtauf der Grundlage
- des Artikels 30 Abs. 4 der Verfassung des Landes Brandenburg vom 20. August 1992 (GVBl. I/92, S. 298), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Mai 2019 (GVBl.I/19, [Nr. 16]),
- des § 53 Brandenburgisches Schulgesetzes in der Fassung und Bekanntmachung vom 2. August 2002 (GVBl. I, S. 78), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18.12.2018 (GVBl.I18, [Nr. 35], S. 15) sowie
- der §§ 4 bis 7 und §§ 40 bis 43 der Sekundarstufe I-Verordnung vom 2. August 2007 (GVBl.II/07, [Nr. 16], S. 200), zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. Juli 2018 (GVBl.II/18, [Nr. 45]).
Unsere Schule wird im Schulentwicklungsplan des Landkreises Potsdam-Mittelmark mit vier bis fünf Zügen ausgewiesen. Nach Vorliegen der Bewerberzahl entscheidet das Staatliche Schulamt Brandenburg an der Havel gemeinsam mit dem Schulträger über die Anzahl der zu bildenden Klassen. Dem nachgeordnet ist dann das oben beschriebene Aufnahmeverfahren.
Anmeldungen für das Schuljahr 2026/2027
Eltern-Informationsveranstaltungen:Unsere Eltern-Informationsveranstaltungen zum Übergangsverfahren in die Sekundarstufe I und zu den Besonderheiten des Wolkenberg-Gymnasiums finden in diesem Jahr
- am Freitag, den 28. November, um 19 Uhr oder
- am Samstag, den 06. Dezember, um 09:30 Uhr
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
(Wir bitten um Verständnis, dass Ihre Anmeldung nicht persönlich bestätigt wird. Wir benötigen diese nur zur Kalkulation der Teilnehmer.)
Grundschulnachmittage:
Für das Kennenlernen unserer Schule stehen in diesem Jahr die folgenden Termine zur Verfügung:
- 02. Dezember von 14-17 Uhr und
- 11. Dezember von 14-17 Uhr.
Tag der offenen Tür:
Der Tag der offenen Tür wird am Samstag, den 10. Januar 2026, von 10 bis 14 Uhr stattfinden.