Aussetzung der Präsenzpflicht am Freitag, den 27.02.2026 wegen des Warnstreiks im ÖPV
Es gilt folgende Regelung:
Die Schulen im Land Brandenburg bleiben offen. Lehrkräfte und das pädagogische Personal sind verpflichtet, zum Dienst zu erscheinen. Der Unterricht wird vor Ort für alle Klassen und Jahrgangsstufen organisiert.
Eltern entscheiden unter Berücksichtigung der örtlichen Verkehrsmöglichkeiten, ob ihren Kindern der Weg zur Schule und zurück möglich ist und sind gehalten, die Hinweise der Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Schülerbeförderung bzw. der beauftragten Unternehmen der Schülerbeförderung zu beachten.
Schülerinnen und Schüler gelten an diesem Tag als entschuldigt, sofern die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler selbst dies der Schule mitgeteilt haben.
Eine automatische Entschuldigung für ein Fehlen gilt nicht
Die Schulen im Land Brandenburg bleiben offen. Lehrkräfte und das pädagogische Personal sind verpflichtet, zum Dienst zu erscheinen. Der Unterricht wird vor Ort für alle Klassen und Jahrgangsstufen organisiert.
Eltern entscheiden unter Berücksichtigung der örtlichen Verkehrsmöglichkeiten, ob ihren Kindern der Weg zur Schule und zurück möglich ist und sind gehalten, die Hinweise der Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Schülerbeförderung bzw. der beauftragten Unternehmen der Schülerbeförderung zu beachten.
Schülerinnen und Schüler gelten an diesem Tag als entschuldigt, sofern die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler selbst dies der Schule mitgeteilt haben.
Eine automatische Entschuldigung für ein Fehlen gilt nicht